Hier sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Website / des Online-Shops www.eccoles.com gemäß dem Verbraucherschutzgesetz (ZVPot) und den Empfehlungen der Wirtschaftskammer Sloweniens verfasst. Durch die Nutzung der Website / des Online-Shops www.eccoles.com akzeptieren Sie diese Bedingungen. Die Firma RAUTER d.o.o. behält sich das Recht vor, die Bedingungen auf der Website / im Online-Shop jederzeit zu ändern.
I. EINLEITUNG
1. Artikel
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Firma RAUTER D.O.O., mit Sitz in Selnica ob Dravi und Geschäftsadresse Ulica 4. novembra 15, 2352 Selnica ob Dravi, Firmennummer: 2159473, und Steuernummer: SI 11878487 (im Folgenden: Verkäufer) und dem Käufer. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit die jeweiligen Beziehungen nicht gesondert oder anders in einem Vertrag oder Angebot geregelt sind.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers sind Bestandteil jedes Vertrags, Angebots oder Kostenvoranschlags.
2. Artikel
Sollten sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers von denen des Verkäufers unterscheiden, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers, es sei denn, die Verwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
II. ANGEBOT
3. Artikel
Der Verkäufer erstellt ein Angebot auf der Grundlage der Anfrage und Informationen des Kunden. Das Angebot gilt nur für die in der Angebotspostition, Menge und Beschreibung angegebenen Positionen. Angebote dürfen nicht Dritten zur Verfügung gestellt werden. Das Angebot und alle einschließenden Dokumente sind das urheberrechtliche Eigentum der Firma RAUTER d.o.o. Der Verkäufer behält sich auch das Recht vor, die Preise zu ändern.
4. Artikel
Das auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Bestandsaufnahmen und Informationen erstellte Angebot ist ein informatives Angebot und gilt für 15 Tage. Im Falle einer Montagebestellung beim Verkäufer wird auf der Grundlage der vom Verkäufer durchgeführten Messungen ein endgültiges Angebot mit einer Gültigkeitsdauer von 15 Tagen erstellt, das sich aufgrund spezifischer technischer Details vom informativen Angebot unterscheiden kann. Im Falle einer Montagebestellung beim Verkäufer sind die Kosten für die Messungen am Objekt im Preis des endgültigen Angebots enthalten. Wenn der Kunde nach den vom Verkäufer durchgeführten Messungen das Angebot nicht annimmt, ist der Kunde verpflichtet, die Kosten für die Messungen zu tragen oder der bereits gezahlte Betrag wird nicht zurückerstattet. Im Falle eines Rücktritts des Kunden von der bestätigten Bestellung, nachdem der Verkäufer bereits bestimmte Arbeiten ausgeführt hat, berechnet der Verkäufer die Kosten, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung der Zusammenarbeit oder des Rücktritts von der Bestellung entstanden sind (z. B. Messkosten, Reisekosten, Erstellung von Werkstattunterlagen, gegebenenfalls Arbeit usw.). Wenn aus Gründen auf Seiten des Kunden Messungen am Objekt mehr als einmal durchgeführt werden müssen, muss der Kunde die Kosten dieser Messungen zusätzlich zum Preis des endgültigen Angebots tragen.
5. Artikel
Die Messungen beim Verkäufer werden von autorisierten Personen des Verkäufers durchgeführt. Wenn der Kunde oder eine nicht autorisierte Person die Messungen durchführt, haftet der Verkäufer nicht für Fehler, die aus falschen Messungen resultieren. Alle Kosten, die als Folge falscher Messungen des Kunden oder einer nicht autorisierten Person oder falsch übermittelter Daten dieser Personen dem Verkäufer entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Kunden. Im Falle eines Fehlers bei der Messung durch eine autorisierte Fachkraft des Verkäufers wird der Verkäufer den Fehler auf eigene Kosten beheben. Der Kunde haftet für Schäden, die sich aus ungenauen Messungen ergeben.
6. Artikel
Der Käufer ist verpflichtet, das Angebot vor Annahme oder Bestätigung der Bestellung sorgfältig zu prüfen (die Daten zu überprüfen) und im Falle von Unklarheiten den Verkäufer schriftlich um Klärung unklarer Daten zu bitten. Nach Annahme des Angebots, der Zahlung einer Anzahlung ganz oder teilweise und/oder dem Abschluss eines Vertrags sind Verweise auf Unklarheiten und/oder Unkenntnis des Inhalts des Angebots und/oder des Vertrags kein Grund für Reklamationsansprüche des Käufers.
Die Anforderung des Käufers nach Klärung von Unklarheiten nach Annahme des Angebots oder nach Vertragsabschluss und erfolgter Lieferung rechtfertigt keine Änderung der Bestellung und stellt keinen Grund für eine Reklamation dar.
Im Falle von Kundenanforderungen, die fachlich nicht akzeptabel sind, worauf der Verkäufer den Kunden hingewiesen hat, und wenn der Kunde trotz des Hinweises auf seinen Anforderungen besteht, entbindet sich der Verkäufer jeglicher Haftung. Im Falle von Kundenanforderungen, die nicht den Branchenstandards entsprechen, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Garantiebedingungen und/oder die Garantiezeit für die Produkte zu ändern.
7. Artikel
Die Annahme des Angebots oder die Bestätigung der Bestellung erfolgt durch eine der folgenden Handlungen:
schriftliche Bestätigung der Bestellung – des Angebots;
Durchführung einer Vorauszahlung (Anzahlung, ganz oder teilweise);
Bereitstellung einer bestimmten Sicherheitsleistung;
Unterzeichnung eines Vertrags oder einer Vereinbarung über den Abschluss eines Geschäfts/einer Bestellung;
Erfüllung eventueller vertraglicher Verpflichtungen;
Im Falle, dass der Käufer mehrere der oben genannten Handlungen durchgeführt hat, gilt das Angebot als angenommen, sobald die erste davon durchgeführt wurde. In allen oben genannten Fällen gilt, dass der Käufer den Inhalt des Angebots sorgfältig geprüft hat, dass der Inhalt des Angebots für ihn verständlich ist und seinen Anforderungen ohne Einwände entspricht und dass er mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers vertraut ist.
Nach Annahme des Angebots kann der Käufer nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers von diesem Angebot zurücktreten. Wenn der Käufer von einem bereits bestätigten Angebot zurücktritt, stimmt er zu, dass der Verkäufer die geleistete Anzahlung einbehält und sich verpflichtet, dem Verkäufer alle weiteren Kosten und Schäden zu erstatten, die dem Verkäufer aufgrund der Durchführung des Geschäfts entstanden sind (Angebotserstellung, Planung und Engineering, Messungen, Materialbestellung). Alle Vereinbarungen, Angebote und Bestätigungen zwischen Käufer und Verkäufer müssen schriftlich erfolgen; zusätzliche mündliche Vereinbarungen sind unwirksam, sofern sie nicht nachträglich schriftlich bestätigt werden.
8. Artikel
Der Käufer hat das Recht, Daten, die sich auf die Bestellung der Waren auswirken, zu ändern, jedoch spätestens 1 (einen) Tag nach Annahme oder Bestätigung des Angebots, ausschließlich in schriftlicher Form und nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers. Wenn der Verkäufer mit der Änderung der Daten einverstanden ist, gehen alle Kosten, die dem Verkäufer durch die Änderung der Bestellung entstehen, zu Lasten des Käufers. Alle nachfolgenden Änderungen gelten als neue Bestellung und gehen zu Lasten des Käufers.
9. Artikel
Das Angebot, das einen Kostenvoranschlag enthält, ist 15 Tage oder bis zum in der Angebotsfrist vom Verkäufer angegebenen Datum oder innerhalb der vom Verkäufer festgelegten Frist verbindlich.
Bitte beachten Sie, dass dies eine Übersetzung ist und dass im Falle von Unstimmigkeiten oder Interpretationsunterschieden die ursprüngliche slowenische Version rechtlich bindend ist.
IV. PREISE
10. Artikel
Die Preise sind festgelegt und in Euro ausgedrückt. Die Einheitspreise enthalten keine Mehrwertsteuer (MwSt.). Die Mehrwertsteuer wird separat berechnet und ausgewiesen. Der Mehrwertsteuersatz wird gemäß dem geltenden Mehrwertsteuergesetz (Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 13/11 – amtlich bereinigter Text, 18/11, 78/11, 38/12, 83/12, 86/14, 90/15 und 77/18 – im Folgenden ZDDV-1) festgelegt. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer vor Rechnungsstellung über alle Informationen zu informieren, die sich auf die Berechnung der Mehrwertsteuer auswirken könnten. Es gilt als, dass der Käufer den Kostenvoranschlag, das Angebot oder die endgültige Rechnung bezahlt hat, sobald der Verkäufer den bezahlten Betrag auf sein Bankkonto erhalten hat.
11. Artikel
Im Falle eines Angebots mit ermäßigtem Steuersatz (9,5 %) garantiert der Käufer durch seine Unterschrift auf dem Lieferschein die Authentizität der Erklärung über den berechtigten ermäßigten Mehrwertsteuersatz, der sich auf den Einbau von Baukomponenten in Wohngebäuden und öffentlichen Gebäuden gemäß ZDDV-1 bezieht.
V. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
12. Artikel
Die Zahlungsbedingungen des Verkäufers umfassen drei Möglichkeiten (sofern nicht anders vertraglich vereinbart):
100 % Vorauszahlung nach dem endgültigen Angebot/Kostenvoranschlag.
50 % Vorauszahlung nach dem endgültigen Angebot/Kostenvoranschlag und 50 % Zahlung vor Übernahme oder Lieferung der verkauften Ware.
50 % Vorauszahlung nach dem endgültigen Angebot/Kostenvoranschlag und die restlichen 50 % oder der Restbetrag bis zum endgültigen Wert aller Arbeiten werden vom Käufer spätestens 2 (zwei) Tage vor der Montage beglichen, es sei denn, eine andere Frist wurde schriftlich vom Verkäufer bestätigt und ist aus dem Angebot oder Vertrag ersichtlich. Bei der Bestellung einer Montage beim Verkäufer ist die rechtzeitige Zahlung einer Anzahlung in Höhe von mindestens 50 % Voraussetzung für den Beginn der Montage.
13. Artikel
Der Käufer begleicht den Kaufpreis auf das Bankkonto des Verkäufers. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen und innerhalb der in Angebot, Kostenvoranschlag oder Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen. Wenn keine Zahlungsfrist schriftlich vereinbart wurde, müssen die Verpflichtungen bis zum 15. des Monats nach dem Monat der Lieferung oder Erbringung der Dienstleistung vollständig beglichen werden. Im Falle einer Zahlungsverzögerung oder Nichtzahlung hat der Verkäufer das Recht, gesetzliche oder vereinbarte Verzugszinsen ab dem Fälligkeitstag des jeweiligen Betrags bis zum Zahlungstag zu verlangen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Mahnkosten in Höhe von 40,00 EUR zu berechnen, wenn der Kunde nach Fälligkeit der Rechnung zur Zahlung aufgefordert wird.
14. Artikel
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Preise für Produkte ohne vorherige Ankündigung zu ändern, wenn:
Änderungen der Preise nach der Preisliste;
Erhöhung der Rohstoff- oder Energiekosten.
Eventuelle zusätzliche Arbeiten, die nicht im Angebot enthalten sind und zur Fertigstellung der Arbeiten erforderlich sind und die bei der Messung nicht vorhersehbar waren, werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt oder der Kunde regelt diese selbst. Im Falle zusätzlicher Arbeiten behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Lieferfrist angemessen zu verlängern. Dem Kunden werden auch Arbeiten in Rechnung gestellt, die er während der Montage zusätzlich beim Verkäufer bestellt.
15. Artikel
Wenn der Kunde die Lieferung von Produkten verlängert (den Liefertermin auf einen späteren Zeitpunkt verschiebt, als ihm vom Verkäufer festgelegt wurde oder das Objekt aufgrund seiner Verzögerung nicht erhalten wurde, jedoch nicht länger als 30 Tage), wird dem Kunden eine zusätzliche Lagergebühr (Lagermiete) von 0,5 % pro Tag berechnet, jedoch nicht mehr als 10 % des Warenwerts. Ebenso geht mit dem Zeitpunkt, an dem der Kunde in Verzug gerät, die volle Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder der Beschädigung auf ihn über.
16. Artikel
Wenn der Käufer den Kaufpreis nicht oder nicht vollständig begleicht, behält sich der Verkäufer das Eigentumsrecht vor, auch nach Übergabe der Ware an den Käufer, bis der Käufer den gesamten Kaufpreis beglichen hat. Bis zur Zahlung des gesamten Kaufpreises ist der Käufer verpflichtet, mit der Ware wie ein guter Haushalter umzugehen.
17. Artikel
Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht innerhalb der vereinbarten Frist nachkommt und/oder eine andere vertragliche Verpflichtung nicht erfüllt, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten, wobei der Kunde verpflichtet ist, allen entstandenen Schaden zu ersetzen.
18. Artikel
Gemäß Artikel 17 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich der Verkäufer im Falle von Nichtzahlung oder Zahlungsverzug das Recht vor, die Waren zurückzunehmen (nicht eingebaute Elemente vollständig, eingebaute Elemente jedoch nur, wenn dadurch kein Schaden am Gebäude entsteht). Der Kunde gestattet dem Verkäufer ungehinderten Zugang zu diesen Elementen und deren Abtransport. Im Falle des Einbaus von Elementen, für die der Kaufpreis nicht beglichen wurde, behält sich der Verkäufer das Recht vor, dem Kunden die Vorteile zu erstatten, die er aus diesen Gegenständen gezogen hat. Der Verkäufer verletzt dadurch keine vertraglichen Verpflichtungen. Der Kunde verzichtet hiermit auf jegliche Ansprüche aus diesem Grund.
VI. LIEFERUNG UND MONTAGE
a) LIEFERUNG
19. Artikel
Die vom Verkäufer festgelegte Lieferfrist beginnt nach Annahme oder Bestätigung des endgültigen Angebots durch den Kunden gemäß Artikel 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Zeit für die Abstimmung und Bestätigung der Dokumentation wird nicht in die Lieferfrist eingerechnet. Maßgeblich ist die Lieferfrist, die im Angebot, Kostenvoranschlag oder Rechnung angegeben ist.
Die Lieferfrist wird vom Verkäufer unter Berücksichtigung folgender Faktoren festgelegt:
Angebot und Nachfrage,
Produktionsauslastung.
Der Verkäufer informiert den Kunden mindestens einen Tag vor der möglichen Warenabholung oder am Tag vor dem geplanten Beginn der Montage schriftlich oder auf andere geeignete Weise über den Liefer- und gegebenenfalls Montagetermin.
20. Artikel
Die Lieferfrist kann in folgenden Fällen verlängert werden:
Höhere Gewalt,
Probleme mit Material oder dessen Lieferung,
Gründe auf Seiten des Kunden,
Maßnahmen staatlicher Behörden,
und zwar für die Dauer der genannten Hindernisse.
21. Artikel
Wenn die Lieferfrist aus Gründen, die dem Verkäufer zuzuschreiben sind (außer aus den in Artikel 21 genannten Gründen), nicht eingehalten wurde oder es zu einer Lieferverzögerung gekommen ist, einigen sich Kunde und Verkäufer auf eine angemessene Verlängerung der Frist, die 30 Tage nicht überschreiten darf, ohne dass eine Entschädigung für die Lieferverzögerung geleistet wird, sofern nicht anders im Vertrag festgelegt.
22. Artikel
Die Lieferung der Waren kann auch teilweise innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfolgen, jedoch nur nach vorheriger Benachrichtigung des Kunden (mindestens einen Tag vor der Lieferung selbst).
23. Artikel
Die Verpflichtungen des Verkäufers aus dem Vertrag treten erst in Kraft, wenn der Kunde seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Wenn der Kunde die Verpflichtungen ablehnt oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfüllt, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen.
24. Artikel
Im Falle einer fehlerhaften Bestellung seitens des Kunden oder bei der Nichterfüllung anderer gegenseitiger Verpflichtungen ist der Verkäufer berechtigt, die entstandenen Kosten einschließlich eventueller zusätzlicher Ausgaben zu verlangen. Die Rückgabe des falschen Produkts (sofern der Grund beim Kunden liegt) ist nicht möglich. Der Kunde ist gemäß Vertrag und/oder akzeptiertem oder bestätigtem Angebot des Verkäufers beim Empfang (Lieferung, Montage) der Ware verpflichtet, diese zu überprüfen, Mängel oder Fehler festzustellen und diese unverzüglich im Übernahmeprotokoll festzuhalten oder innerhalb von maximal 8 Tagen nach Empfang der Ware zu reklamieren.
b) MONTAGE
25. Artikel
Der Montagetermin wird dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt und ist festgelegt; er kann nicht ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers oder des Montageunternehmens auf Wunsch des Kunden verschoben werden. Wenn die Montage aus Gründen, die dem Kunden zuzuschreiben sind, nicht am vereinbarten Termin am Gebäude möglich ist, werden dem Kunden alle entstandenen Kosten berechnet, und ein neuer Termin wird festgelegt. Der Liefertermin wird bis zum neuen Termin verlängert, und daher gerät der Verkäufer in dieser Zeit nicht in Verzug.
Der Kunde ist verpflichtet, vor der Montage alle Hindernisse zu beseitigen, die den reibungslosen Ablauf der Montage stören könnten, und so einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen. Der Kunde muss auch vor der Montage alle Informationen zur Positionierung und den Abmessungen eventueller Haushaltsgeräte, anderer Installationen und Geräte, zur genauen Dicke des Bodens und zur exakten Deckenhöhe bereitstellen, die sich auf die Montage auswirken könnten, und gegebenenfalls Hilfsarbeiten durchführen, die sich auf die Montage auswirken, wie z. B. die Verlegung von Installationsleitungen. Wenn der Kunde dies nicht tut, übernimmt er die Verantwortung für mögliche Schäden an den Installationsleitungen und Geräten.
Um eine reibungslose Montage zu gewährleisten, muss der Kunde die Monteure oder den Verkäufer vor Beginn der Montage auf alle möglichen Hindernisse hinweisen, die den Ablauf der Montage stören könnten, und auf eventuelle besondere Sicherheitsvorschriften hinweisen, andernfalls haftet der Kunde für etwaige zusätzliche Kosten und Schäden.
Der Kunde muss bei der Montage sicherstellen:
ungehinderten Zugang und freien Zugang zum Gebäude,
Parkmöglichkeiten für die Lieferung und Montage,
kostenlos eine elektrische Spannung von 220 V bereitzustellen, geeignete Beleuchtung an den Montagestellen zu gewährleisten,
dass wertvolle Gegenstände (z. B. Bilder, Skulpturen, Vasen usw.), die sich in Durchgängen und Fluren befinden, während der Montage angemessen geschützt oder entfernt werden,
einen Lagerraum für Werkzeuge, der abgeschlossen sein muss, sofern dies im Vertrag nicht anders definiert ist.
Wenn der Kunde bei der Montage solche Bedingungen nicht gewährleistet, ist der Verkäufer berechtigt, die Montage auszusetzen, bis der Kunde solche Bedingungen gewährleistet, und dem Kunden die Kosten in Rechnung zu stellen, die dem Verkäufer in diesem Zusammenhang entstehen würden. Durch die Nichtgewährleistung der erforderlichen Montagebedingungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerät der Verkäufer nicht in Verzug. Wenn die Arbeiten der Monteure parallel zu den Montage- und/oder Bauarbeiten anderer Auftragnehmer durchgeführt werden, sorgt der Kunde für gegenseitige Abstimmungen und Kommunikationen.
27. Artikel
Der Kunde oder eine vom Kunden bevollmächtigte Person hat die Pflicht, vor Beginn der Montage vor Ort die Pläne, Skizzen und Details mit einer verantwortlichen Person zu überprüfen und sich mit dem Ablauf der Arbeiten vertraut zu machen, da die Einbaumethode nach dem Einbau der Elemente nicht reklamiert werden kann und dem Kunden zur Last gelegt wird.
Der Kunde muss nach Abschluss der Montage mit dem Monteur den Zustand des Gebäudes überprüfen und das Übernahmeprotokoll unterschreiben, in dem alle festgestellten Mängel vermerkt werden. Andernfalls gilt die Ware als fehlerfrei übernommen. Etwaige Reklamationen oder Mängel, die nach Abschluss der Montage festgestellt werden, entbinden den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des gesamten Kaufpreises und werden innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen gelöst.
VII. GARANTIE
28. Artikel
Der Verkäufer gewährt dem Kunden eine Garantie für das gekaufte Produkt für eine Garantiefrist von 6 Monaten ab Lieferung des Produkts an den Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt zu überprüfen und dem Verkäufer etwaige Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer die Beseitigung des Mangels zu ermöglichen, insbesondere den Zugang zu den vom Verkäufer bereitgestellten Gegenständen zu ermöglichen.
29. Artikel
Jede unsachgemäße Montage und unbefugte Reparatur des Produkts durch den Kunden oder eine dritte Person während der Garantiezeit führt zum unwiderruflichen Verlust der Garantie.
Ebenso haftet der Verkäufer nicht für Fehler, die auf unsachgemäße Verwendung, ungeeignete Lagerung, mangelhafte Montage, übermäßige Belastung oder andere chemische, elektrische oder mechanische Einflüsse zurückzuführen sind, die nicht vom Verkäufer verursacht wurden. Im Falle einer Reparatur oder Änderung durch eine dritte Person kann der Kunde keine Garantie für Schäden oder Defekte geltend machen, die dabei entstehen.
Der Kunde hat kein Recht auf Reklamation aufgrund von Farb- und/oder Strukturunterschieden zwischen dem Muster und dem endgültigen Produkt. Holz ist ein Naturprodukt, auf dessen Struktur der Verkäufer keinen Einfluss nehmen kann, ebenso wenig wie auf Farbänderungen unter verschiedenen Lichtverhältnissen. Holz und Holzverbundwerkstoffe sind natürliche Materialien, die sich mit der Luftfeuchtigkeit verändern und ihre Form und Krümmung ändern. Der Verkäufer haftet daher nicht für Verbiegungen des Holzes aufgrund unsachgemäßer Lagerung. Rohes Holz muss in Innenräumen bei einer Temperatur zwischen 15-20°C und einer Luftfeuchtigkeit von 40-55% gelagert werden.
Die Behebung von Reklamationen kann entweder am Ort selbst oder auf Wunsch des Herstellers an einem anderen Ort (Werkstatt) erfolgen, jedoch nur nach vorheriger Benachrichtigung des Kunden.
Der Verkäufer entscheidet innerhalb von 15 Tagen über die Berechtigung der Beanstandung. Wenn das Produkt einen Mangel aufweist, der vom Verkäufer behoben werden muss, ist der Verkäufer verpflichtet, den Mangel so schnell wie möglich, jedoch spätestens innerhalb von 90 Tagen nach schriftlicher Mängelrüge zu beheben oder nach eigenem Ermessen dem Kunden eine Gutschrift zu gewähren oder das Produkt auszutauschen. Im Falle einer Gutschrift erstattet der Verkäufer die Transportkosten nur bis zu dem zuvor vereinbarten Ort. Weitere Beschwerden des Kunden, aus welchem Grund auch immer, sind ausgeschlossen, es sei denn, dies wurde im Voraus vereinbart. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden an der Ware, die ohne sein Verschulden entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige finanzielle Verluste des Kunden.
Die Garantiebeschränkung gilt auch für alle anderen Schadensersatzansprüche, unabhängig von der formellen Rechtmäßigkeit von Beanstandungen. Wenn der Verkäufer dem Kunden Produkte eines anderen Herstellers liefert, übernimmt er keine Haftung für Schäden aus diesem Grund und gewährt keine Garantie für Mängel.
30 Artikel
Der Verkäufer hat keinen Einfluss auf die Lieferung von Materialien oder Verzögerungen bei deren Lieferung, daher sind alle Ansprüche auf Schadensersatz und/oder Ertragsausfall aufgrund verspäteter Lieferung der Endprodukte an den Kunden, die auf verspäteter Lieferung von Materialien an den Verkäufer durch den Lieferanten zurückzuführen sind, ausgeschlossen.
VIII. PRODUKTBILDER
Die Produktbilder auf der Website dienen nur zur Veranschaulichung und Information. Das tatsächlich erhaltene Produkt kann sich vom Bild auf der Website unterscheiden. Da Holz ein Naturmaterial ist und jedes Stück einzigartig ist, können Abweichungen in Farbe, Textur, Holzstruktur und anderen Spezifikationen auftreten.
Die Texte und Spezifikationen zu den Produkten sind informativer Natur. Abweichungen sind möglich.
ANGEBOT UND AKTUALITÄT DER DATEN
Der Verkäufer bemüht sich, alle Anforderungen und Bedürfnisse der Kunden zu erfüllen, aber aufgrund des vielfältigen Angebots ist es erforderlich, die Verfügbarkeit der entsprechenden Produkte vor jeder Bestätigung der Bestellung zu überprüfen. Die Verfügbarkeit muss nach den Spezifikationen überprüft werden: Dicke, Länge, Breite, Holzart oder anderen Kundenanforderungen. Aufgrund schneller Änderungen auf dem Markt bei den Lieferanten kann es vorkommen, dass die Informationen auf der Website nicht vollständig aktualisiert sind. Daher muss vor der tatsächlichen Bestellung die Verfügbarkeit des ausgewählten Materials beim Verkäufer überprüft werden.
RECHTLICHER TEXT
Die Website www.eccoles.com sowie alle darauf enthaltenen Daten, d. h. Texte, Bilder oder andere grafische Darstellungen auf der Website, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht kopiert oder verwendet werden. Alle Texte und grafischen Darstellungen sind Eigentum von RAUTER d.o.o. oder seinen Geschäftspartnern.
VIII. BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN
Zur Beilegung von Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Maribor zuständig, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
IX. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft.
RAUTER d.o.o.
Geschäftsführer: Peter Rauter

